Die Satzung der Franziskus-Stiftung Kreuzburg
Die Satzung legt die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen für die Franziskus-Stiftung Kreuzburg als Körperschaft des öffentlichen Rechts fest. Sie wurde zum 17.07.2019 errichtet und vom zuständigen Regierungspräsident in Darmstadt anerkannt.
Insbesondere regelt die Satzung die Aufgaben der Stiftung, ihre Gemeinnützigkeit, den Erhalt des Stiftungsvermögens und Zusammensetzung und Aufgaben von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand. Sie steht Ihnen als PDF-Datei am Ende der Seite als Download zur Verfügung.
Die Ziele der Franziskus-Stiftung Kreuzburg sind gem. § 2 der Stiftungssatzung:
Der Zweck der Stiftung wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung:
- der Bildung und Erziehung von Menschen zu einer christlichen Lebensgestaltung und Weltverantwortung auf der Grundlage des christlichen Glaubens und der franziskanischen Spiritualität.
- der schulischen und außerschulischen Jugend- und Familienbildung und die Bereitstellung besonderer Hilfen zur Unterstützung der Erziehung und Bildung in Schule und Familien
- der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Menschen, die in den genannten Bereichen tätig sind
- der Unterstützung der Franziskanergymnasium Kreuzburg gGmbH
- die Unterstützung von Institutionen und Einrichtungen i. S. d. § 58 Nr. 1 AO, die vergleichbare Zwecke fördern und verfolgen,
- die Beschaffung von Mitteln i. S. d. § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung satzungsgemäßer Zwecke i. S. d. § 2 durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts.